Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig
Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum23.12.2025
Nr. 237/2025
Beschluss vom 11. Dezember 2025 – 6 StR 353/25
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.
Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Frankfurt (Oder) – Urteil vom 13. März 2025 – 22 Ks 4/24
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Karlsruhe, den 23. Dezember 2025
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