Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft besser verhindert werden sollen. Es geht dabei um Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind gezielt zu dem Zweck anerkennen, Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu schaffen: Die Männer haben keine genetische oder familiär-soziale Beziehung zu dem Kind und beabsichtigen auch gar nicht, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Es geht ausschließlich darum, dass jemand ein Aufenthaltsrecht bekommt, der darauf andernfalls keinen Anspruch hat. Der Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin
Dr. Stefanie Hubig gemeinsam vorgelegt.