Schutz vor Einschüchterungsklagen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie (Pressemeldung des BMJV)

Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin
Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute beschlossene Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der
EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.

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