Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach (Pressemeldung des BGH)

Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum09.12.2025

Nr. 226/2025

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Die Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklägerin, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebt, findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen – Urteil vom 18. November 2024 – 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 9. Dezember 2025

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Kategorien: Allgemein