Stattgebender Kammerbeschluss: Überspannte Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes im Verfahren der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung verletzt Art 19 Abs 4 GG – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.06.2025, AZ 1 BvR 2136/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250630.1bvr213624Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 133 VwGO, § 135 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 VwRehaG

Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Dr. Karl Heinz Peifer verstorben (Pressemeldung des BAG)

Am 23. Juni 2025 ist der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Karl Heinz Peifer verstorben. | Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Dr. Peifer in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Seit August 1972 war er als Prüfer für die Erste juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz tätig. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz erteilte ihm einen Lehrauftrag im Arbeitsrecht.