Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 06.07.2021, AZ 2 BvR 950/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210706.2bvr095021Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 3 S 2 Nr 3 JAG SN, § 8 Abs 4 Nr 1 Buchst b JAG SN

Bundesverfassungsgericht nimmt am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Wien teil (Pressemeldung des BVerfG)

Am 4. und 5. Juli 2021 reiste eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König zum „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Wien. Dort empfing sie der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter. Weitere Gäste waren unter anderem die Präsidentin des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. iur. Martha Niquille, der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, LL.M., der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Koen
Lenaerts sowie der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Carlo Ranzoni. Im Rahmen der Fachgespräche tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte über das Nebeneinander verschiedener Grundrechtskataloge in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der europäischen Gerichtshöfe aus. Ein weiteres Thema waren die Entscheidungen zu Maßnahmen der Pandemiebekämpfung im Lichte von Rechtsstaat und Demokratie.

Bund, Bayern und Stadt München zahlen 1,2 Millionen Euro an die Betroffenen des Oktoberfestattentats (Pressemeldung des BMJV)

Am 26. September 1980 wurde das Oktoberfest in München zum Ziel des schwersten rechtsextremistischen Anschlags der Nachkriegsgeschichte. Um die Verletzten und Hinterbliebenen zu unterstützen, die auch heute noch unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Anschlags leiden, haben der Bund, der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München einen gemeinsamen Fonds in Höhe von 1,2 Millionen Euro eingerichtet. Bund, Bayern und Stadt München zahlen 1,2 Millionen Euro an die Betroffenen des Oktoberfestattentats (Pressemeldung des BMJV)