Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache – unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.02.2021, AZ 2 BvR 1304/17, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210223.2bvr130417Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 152 Abs 2 StPO

Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche – Versagung von PKH mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 22.02.2021, AZ 2 BvR 1352/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210222.2bvr135220§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung – unzureichende Darlegungen zum Vorliegen eines schweren Nachteils – insb mangelnde Ausführungen ua zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer ersten Schutzimpfung sowie zu Möglichkeiten einer risikoverringernden Isolation (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.02.2021, AZ 1 BvQ 15/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210222.1bvq001521§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 2 CoronaImpfV, § 3 CoronaImpfV

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt Forschungsbericht zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und zur Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vor (Pressemeldung des BMJV)

Derzeit gibt es in Deutschland 26 Verbraucherschlichtungsstellen, die auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert sind und Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Unternehmen etwa in den Bereichen Banken, Reise oder Versicherungen schlichten. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu einer qualifizierten Verbraucherschlichtung auch dann zu ermöglichen, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht, haben wir die Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt Forschungsbericht zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und zur Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vor (Pressemeldung des BMJV)

DAV und CCBE fordern Zugang zum Recht (PM 07/21 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Brüssel/Berlin (CCBE/DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die Position desRats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), dass ein effektiver Zugang zum Recht auch an Europas Außengrenzen gewahrt sein muss. Dafür setzte sich die deutsche Präsidentin des CCBE, Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, auf der 49. Europäischen Präsidentenkonferenz der Rechtsanwaltsorganisation ein. Dr. Gräfin von Galen DAV und CCBE fordern Zugang zum Recht (PM 07/21 des DAV)