Aufhebung der Verhandlungstermine | in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 (Pressemeldung des BVerfG)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen.

A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder Absenkung der Quoren bei der Bundestagswahl 2021 mit Blick auf COVID-19-Pandemie – Überprüfungspflicht des Gesetzgebers (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 13.04.2021, AZ 2 BvE 1/21, 2 BvE 3/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:es20210413.2bve000121Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 24 BVerfGG

Digital Future Challenge 2021 (Pressemeldung des BMJV)

Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern Fokusthema: CorporateDigitalResponsibility (CDR) – Unternehmensverantwortung in der digitalen Transformation Neue Edition des Hochschulwettbewerbs setzt neue Themenschwerpunkte: Digital Literacy und Digital Sustainability Gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) und in Kooperation mit der CDR-Initiative des BMJV Mit der Leitfrage nach der Digital Future Challenge 2021 (Pressemeldung des BMJV)