Verhandlungstermin am 18. Mai 2021, 9.00 Uhr, in Sachen KVR 54/20 (Zulässigkeit „enger“ Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale) (Pressemeldung des BGH)
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob „enge“ Bestpreisklauseln in Vermittlungsverträgen von Hotelbuchungsportalen mit dem Kartellrecht vereinbar sind.










