Nichtannahmebeschluss: Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen betrifft auch öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen – hier: mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache – Verfehlung der Begründungsanforderungen in formeller wie materieller Hinsicht (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 01.04.2025, AZ 2 BvR 1425/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250401.2bvr142524Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 3 MRK, § 80 VwGO

Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Rüdiger Linck im Ruhestand (Pressemeldung des BAG)

| Als Vizepräsident hat Herr Dr. Linck die Verantwortung für das Gericht – auch als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats – mitgetragen. Herr Dr. Linck hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem Engagement um das gute kollegiale Miteinander sehr verdient gemacht. Die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ihm dabei ein besonderes Anliegen. In der Gerichtsverwaltung hat er die Modernisierung und Digitalisierung der Gerichtsanwendungen erfolgreich vorangebracht.