Verkündungstermin am 10. Oktober 2024 um 10.00 Uhr in Sachen I ZR 108/22 (Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel zulässig ist.












