80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz: Internationale Konferenz zum Kampf gegen Antisemitismus im Bundesministerium der Justiz (Pressemeldung des BMJV)

Anlässlich des Internationalen Holocaust-Gedenktages und des 80. Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz veranstaltet das Bundesministerium der Justiz zusammen mit dem Simon Wiesenthal Center (SWC) die internationale Konferenz „Combating Antisemitism: A Transatlantic Dialogue“. Vertreterinnen und Vertreter jüdischen Lebens, des Einsatzes gegen Antisemitismus sowie der Justiz und der Justizpolitik aus dem In- und Ausland kommen dazu am 28. Januar 2025 in Berlin zusammen. Begleitend zu der Konferenz wird eine Fotoausstellung zum Projekt „Humans of the Holocaust“ des israelischen Fotografen Erez Kaganovitz im Bundesministerium der Justiz eröffnet.

Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigerklärung der Auslieferung einer non-binären Person an Ungarn verletzt Verbot unmenschlicher bzw erniedrigender Behandlung gem Art 4 EUGrdRCh – Verletzung der Pflicht zur Aufklärung der Haftumstände im Zielstaat – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.01.2025, AZ 2 BvR 1103/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250124.2bvr110324§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 17 EGRaBes 584/2002, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG, § 73 IRG

Verhandlungstermin am 19. Februar 2025 um 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 138/23 (Musterfeststellungsklage – bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob eine Inkassovergütung einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem von dem Gläubiger mit der Einziehung der jeweils gegen Verbraucher gerichteten Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sogenanntes Konzerninkasso) und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet.

Verhandlungstermin am 21. Februar 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 185/23, Saal N 004 (Rückschnitt einer Bambushecke) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob trotz Einhaltung der im hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohen Hecke bestehen kann. Gegebenenfalls wird auch zu klären sein, an welcher Stelle die Heckenhöhe zu messen ist, wenn das Grundstück des Nachbarn tiefer liegt als das Grundstück, auf dem sich die Hecke befindet.