Rechtsgebiet

Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz („EU-Wiederaufbaufonds – NGEU“) erfolglos – Eigenmittelbeschluss 2020 (juris: EUBes 2020/2053) jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms – Aufnahme von Krediten durch die EU als sonstige Einnahmen iSd Art 311 Abs 2 AEUV nicht offensichtlich fehlerhaft – zudem keine Berührung der Verfassungsidentität – keine EuGH-Vorlage gem Art 267 AEUV geboten – Sondervotum (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 06.12.2022, AZ 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20221206.2bvr054721Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 79 Abs 3 GG, Art 122 Abs 1 AEUV

Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) und Ablehnung eines nicht nachvollziehbar begründeten eA-Antrags – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 06.12.2022, AZ 2 BvR 1959/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221206.2bvr195922§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Hauptverhandlung im Verfahren 6 StR 133/22 (Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG) am 10. Januar 2023, 10.00 Uhr (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 10. Januar 2023 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021* verhandeln.

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in familienrechtlichen Angelegenheiten – Stiefvater ist im Sorgerechtsverfahren bzgl seiner Stiefkinder kein Beteiligter iSd § 7 FamFG – Obliegenheit zur Vorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung auch bei unterbliebener Zustellung jener Entscheidung an den Beschwerdeführer (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 05.12.2022, AZ 1 BvR 1865/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221205.1bvr186522§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 7 FamFG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Musikers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die Indizierung eines dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzuordnenden Musikalbums aus Jugendschutzgründen wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr in Sachen 5 StR 269/22, zum Handel des Berliner Unternehmens „Bunte Blüte“ mit sogenannten CBD-Hanfprodukten (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2022, mit dem das Landgericht Teilhaber, Geschäftsführer und einen Mitarbeiter der Unternehmergesellschaft (UG) „Bunte Blüte“ vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen hat.

Besuch einer Delegation des Supreme Courts Irland beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 28. und 29. November 2022 besuchte eine Delegation des Supreme Courts Irland unter Leitung von Chief Justice Donal O’Donnell das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren unter anderem die Meinungsfreiheit sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union.