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Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren – Deutsche Zentrumspartei erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Beschluss vom 22. Juli 2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Zentrumspartei (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zurückgewiesen. Diese richtete sich gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, die Beschwerdeführerin nicht als Partei für die Bundestagswahl anzuerkennen. Der Zweite Senat hat die – erstmalig in einem Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren ohne Begründung bekanntgegebene – Entscheidung nunmehr gemäß § 96d Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) begründet.

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.06.2022, AZ 1 BvR 2103/16, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220603.1bvr210316Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, § 1025 Abs 2 ZPO

Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas L. Paulus scheidet aus dem Amt (Pressemeldung des BVerfG)

Am heutigen Tage hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Paulus die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Andreas Paulus scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Herrn Prof. Dr. Paulus bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig sind. Die Vorlageverfahren betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29. November 2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf Wohnraum, der bereits vor Erlass des Gesetzes zur Vermietung als Ferienwohnung genutzt wurde. Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz stellt eine solche Nutzung von Wohnraum grundsätzlich unter den Vorbehalt einer Genehmigung.