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Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung wegen Aberkennung der Tariffähigkeit durch die Arbeitsgerichte (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte wehrte, mit denen ihr auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder die Tariffähigkeit aberkannt worden war.

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO – Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 2 BvR 2061/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.2bvr206119Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Berufungszurückweisung im Beschlusswege trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache sowie trotz Erfordernisses der Zulassung der Revision wegen Divergenz (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.1bvr083221Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 MietBegrG BE, § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO

Zur Verzinsung nicht rechtshängiger Steuererstattungsansprüche nach Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Steuergesetzes – hier: kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Verzinsung einer Kernbrennstoffsteuererstattung nach Nichtigerklärung des KernbrStG – keine gesetzgeberische Pflicht zur Normierung eines solchen Zinsanspruchs (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 30.06.2022, AZ 2 BvR 737/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220630.2bvr073720Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG – Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht nur in Fällen von Suizidgefahr des Schuldners geboten (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2022, AZ 2 BvR 447/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220629.2bvr044722Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO

Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Sie betrifft die Frage, ob der Bundesgerichtshof mit der Anerkennung einer urheberrechtlichen Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat, weil die Entscheidung ohne Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erging.