Gericht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl gesetzgeberischen Unterlassens im Bereich der Klimagesetzgebung (hier: Normierung eines Tempolimits) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht aufgezeigt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2022, AZ 1 BvR 2146/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221215.1bvr214622Art 20a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers
Dr. Helmut Kohl (fortan: „Erblasser“) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die auf das postmortale Persönlichkeitsrecht gestützte Klagen auf Unterlassung sowie auf Zahlung einer Geldentschädigung betrafen.