Gericht

Verhandlungstermin am 15. Juli 2022 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 148/21 (Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in einem Verfahren, in dem es um den gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs geht. Es wird voraussichtlich zu klären sein, ob dann, wenn die Vorlage des Fahrzeugbriefs (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) bei dem Fahrzeugerwerb streitig ist, derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast für die Nichtvorlage der Bescheinigung trägt, oder ob der das Fahrzeug besitzende Erwerber die Vorlage beweisen muss.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie – eigene Betroffenheit der beschwerdeführenden Unternehmen nicht hinreichend substantiiert dargelegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 01.06.2022, AZ 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1152/21, 1 BvR 1153/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1155/21
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, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220601.1bvr288820
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 6 Abs 9 AEntG 2009, § 2 Abs 1 SAFleischWiG

Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig sind. Die Vorlageverfahren betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29. November 2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf Wohnraum, der bereits vor Erlass des Gesetzes zur Vermietung als Ferienwohnung genutzt wurde. Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz stellt eine solche Nutzung von Wohnraum grundsätzlich unter den Vorbehalt einer Genehmigung.