Gericht

Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit – Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich aussichtsloser Verfassungsbeschwerden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020, AZ 1 BvR 2360/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.1bvr236020§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes einer Versammlung – hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verbot einer Versammlung, die auf einer ehemaligen Ackerfläche im Trassenbereich einer geplanten Autobahn stattfinden sollte – mangelnde Darlegungen zur öffentlichen Zugänglichkeit des Versammlungsortes (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020, AZ 1 BvR 2734/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.1bvr273420Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Online-Fachgespräch mit Mitgliedern des lettischen Verfassungsgerichts (Pressemeldung des BVerfG)

Am 8. Dezember 2020 fand ein Online-Fachgespräch von Mitgliedern des lettischen Verfassungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts statt. Nach einleitenden Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., und der Präsidentin des lettischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Sanita Osipova tauschten sich die Beteiligten über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte aus. In den Fachgesprächen ging es unter anderem um den Schutz der Menschenwürde und den Dialog mit dem EuGH.

Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Nutzung von Sichtfenstern zur Einsichtnahme in Hafträume einer JVA durch das Gefängnispersonal (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2020, AZ 2 BvR 2194/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.2bvr219419Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG