BVerfG

Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten Beschwerdeführers zum Zwecke eines Interviews erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung wegen Aberkennung der Tariffähigkeit durch die Arbeitsgerichte (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmervereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte wehrte, mit denen ihr auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder die Tariffähigkeit aberkannt worden war.

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gem § 455 StPO – Vollzugstauglichkeit des 78-jährigen Beschwerdeführers vor Haftantritt nicht hinreichend aufgeklärt – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 2 BvR 2061/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.2bvr206119Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Berufungszurückweisung im Beschlusswege trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache sowie trotz Erfordernisses der Zulassung der Revision wegen Divergenz (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.07.2022, AZ 1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220705.1bvr083221Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 MietBegrG BE, § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO

Zur Verzinsung nicht rechtshängiger Steuererstattungsansprüche nach Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Steuergesetzes – hier: kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Verzinsung einer Kernbrennstoffsteuererstattung nach Nichtigerklärung des KernbrStG – keine gesetzgeberische Pflicht zur Normierung eines solchen Zinsanspruchs (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 30.06.2022, AZ 2 BvR 737/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220630.2bvr073720Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG – Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht nur in Fällen von Suizidgefahr des Schuldners geboten (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2022, AZ 2 BvR 447/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220629.2bvr044722Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO

Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Sie betrifft die Frage, ob der Bundesgerichtshof mit der Anerkennung einer urheberrechtlichen Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat, weil die Entscheidung ohne Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erging.

Beschränkung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF verfassungswidrig – Beschränkung der Kindergeldgewährung auf dauerhaft in Deutschland ansässige Personen als legitimes Ziel – ua Kriterium einer Integration in den Arbeitsmarkt allerdings zur Prognose der Aufenthaltsdauer ungeeignet (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 28.06.2022, AZ 2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14, ECLI:DE:BVerfG:2022:ls20220628.2bvl000914Art 3 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2 Alt 1 GG vom 12.05.1969, Art 105 Abs 2 S 2 Alt 1 GG, § 23a AufenthG 2004, § 23 Abs 1 AufenthG 2004

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim italienischen Verfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 21. Juni bis 23. Juni 2022 das italienische Verfassungsgericht in Rom und wurde dort von dem Präsidenten Prof. Giuliano Amato empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Daneben trafen die Delegationsmitglieder im Rahmen eines Empfangs auch auf die Justizministerin der Republik Italien Prof. Marta Maria Cartabia.

Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren Bundestagsausschüssen (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.