BGH

Verhandlungstermin am 6. Dezember 2022 um 12.00 Uhr in Sachen II ZR 144/21 (Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an die Partei) (Pressemeldung des BGH)

Der für das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts zuständige II. Zivilsenat hat darüber zu entscheiden, ob eine politische Partei einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Leistung eines Sonderbeitrags (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) in Anspruch nehmen kann.