Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen (Pressemeldung des BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.
Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.
Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.
Das Bundesministerium der Justiz erprobt ab heute einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Bürgerinnen und Bürger können sich über Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Frage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen könnte.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig über den Stand des Bürokratieabbaus und die Entwicklungen auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung. Heute hat das Kabinett den Bericht für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Der Bundesopferbeauftragte und Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, übernimmt die Betreuung der Betroffenen des Messerangriffs, der sich vergangenen Freitag am Denkmal für die ermordeten Juden Europas ereignet hat. Die Übernahme der Betreuung durch den Opferbeauftragten folgt der Übernahme der strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Angriff durch den Generalbundesanwalt.
Die Bundesregierung hat der Unterzeichnung eines Übereinkommens über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern zugestimmt. Das Übereinkommen ermöglicht es Unternehmen, die Waren auf der Schiene transportieren lassen, international vereinheitlichte Regeln für die Abwicklung von Frachtverträgen zu wählen. Dies vereinfacht die Abwicklung solcher Fälle, bei denen für den Transport bislang keine anderen einheitlichen Regeln gelten. Das Übereinkommen sieht zum Beispiel einheitliche Bedingungen für das Zustandekommen des Frachtertrags, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und die Haftung bei Schäden oder verspäteter Ablieferung vor. Die einheitliche Rechtsgrundlage schafft Rechtssicherheit und reduziert Kosten.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Roland Weber, hat die Betreuung der Betroffenen der Tat in München vom 13. Februar 2025 übernommen.
Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat heute ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Die Kommission hat das zivilprozessuale Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüft. Der Abschlussbericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses. Der Bundesjustizminister und die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten die Einsetzung der Reformkommission auf dem Dritten Bund-Länder-Digitalgipfel im November 2023 beschlossen.
Anlässlich des Internationalen Holocaust-Gedenktages und des 80. Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz veranstaltet das Bundesministerium der Justiz zusammen mit dem Simon Wiesenthal Center (SWC) die internationale Konferenz „Combating Antisemitism: A Transatlantic Dialogue“. Vertreterinnen und Vertreter jüdischen Lebens, des Einsatzes gegen Antisemitismus sowie der Justiz und der Justizpolitik aus dem In- und Ausland kommen dazu am 28. Januar 2025 in Berlin zusammen. Begleitend zu der Konferenz wird eine Fotoausstellung zum Projekt „Humans of the Holocaust“ des israelischen Fotografen Erez Kaganovitz im Bundesministerium der Justiz eröffnet.
Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.
Zum Jahreswechsel hat Roland Weber, Landesopferbeauftragter des Landes Berlin, zusätzlich das Amt des Bundesopferbeauftragten übernommen. In dieser Funktion ist er auch Ansprechpartner für alle Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024.
Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erhalten sowohl vom Bundesopferbeauftragten, Pascal Kober, MdB, als auch von der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, Unterstützung. Beide haben am 23. Dezember 2024 ein erstes Rundtischgespräch abgehalten, um die Hilfe für die Betroffenen zu koordinieren. Dabei wurden sie vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Zahlreiche Betroffene des Anschlags vom 20. Dezember 2024 sind inzwischen auch bereits kontaktiert worden und haben Unterstützungsangebote erhalten.
Der Bundesopferbeauftragte Pascal Kober, MdB hat die Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg vom 20. Dezember 2024 übernommen. Er hat die Betreuung auf Bitten des Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Bundesministers der Justiz Volker Wissing wegen der besonderen Bedeutung des schwerwiegenden Vorfalls und seiner Folgen übernommen.
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Das Bundeskabinett hat heute Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten und die Wirtschaft um rund 420 Millionen Euro jährlich entlasten.
Gerichte sollen zukünftig ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Bisher war es ausreichend, diese bei der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. So sollen Bürgerinnen und Bürger fortan einfacher und schneller online in Erfahrung bringen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist. Außerdem sollen zukünftig solche Personen nicht mehr Schöffen werden können, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Zuletzt sollen Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets vererbt werden können. Die sieht ein vom Bundesminister der Justiz vorgelegter Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Um Betroffene besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schlägt das Bundesministerium der Justiz Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht.