Die Bundesregierung hat der Unterzeichnung eines Übereinkommens über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern zugestimmt. Das Übereinkommen ermöglicht es Unternehmen, die Waren auf der Schiene transportieren lassen, international vereinheitlichte Regeln für die Abwicklung von Frachtverträgen zu wählen. Dies vereinfacht die Abwicklung solcher Fälle, bei denen für den Transport bislang keine anderen einheitlichen Regeln gelten. Das Übereinkommen sieht zum Beispiel einheitliche Bedingungen für das Zustandekommen des Frachtertrags, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und die Haftung bei Schäden oder verspäteter Ablieferung vor. Die einheitliche Rechtsgrundlage schafft Rechtssicherheit und reduziert Kosten.
