Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen (Pressemeldung des BMJV)

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.

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