Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 21. Juli 2021, 9.30 Uhr im Saal E 101 in Sachen VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 und VIII ZR 357/20 (Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?) (Pressemeldung des BGH)

Für diesen Verhandlungstermin sind
vier Verfahren terminiert, in denen die Käufer vor geraumer Zeit (in den Jahren 2009 oder 2010) jeweils ein mit einem Dieselmotor EA 189 ausgestattetes Neufahrzeug erworben hatten. Allen Fällen ist weiter gemeinsam, dass die Käufer ihr Nachlieferungsbegehren erstmals sieben oder acht Jahre nach dem Abschluss des Kaufvertrages geltend gemacht hatten und das ursprünglich erworbene Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt des Nachlieferungsverlangens nicht mehr hergestellt wurde. Die jeweiligen Verkäufer haben die Einrede der Verjährung nicht erhoben beziehungsweise hatten auf die Einrede – auch soweit Verjährung bereits eingetreten war – ausdrücklich verzichtet. In allen vier Verfahren hatten die Käufer die Kraftfahrzeuge zudem als Verbraucher erworben, so dass sie im Falle einer Nachlieferung für die Nutzung des zunächst gelieferten mangelhaften Fahrzeugs keinen Ersatz schulden (§ 474 Abs. 5 BGB aF bzw. § 475 Abs. 3 BGB nF).

Verhandlungstermin am 17. Juni 2021 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 113/18 (Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift, also gegen das Einbetten der auf dem Server dieses Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten.

Richter am Bundesgerichtshof Hoch zum Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats ernannt (Pressemeldung des BGH)

Der Bundespräsident hat heute Richter am Bundesgerichtshof Josef Hoch zum Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats ernannt. Damit wird Herr Hoch die Leitung der durch die Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst neu geschaffenen unabhängigen Instanz zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes übernehmen.

Verhandlungstermin am 29. Juli 2021 um 9.00 Uhr in den Sachen I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20, Saal E 101, (Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob Influencerinnen verpflichtet sind, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind […] der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung); […]

Verhandlungstermin am 20. Juli 2021, 10.00 Uhr, in Sachen II ZR 152/20 (Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten Software) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kapitalmarktrecht zuständige II. Zivilsenat hat zu entscheiden, ob Aktionären der Volkswagen AG wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts Schadensersatzansprüche gegen den Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software zustehen.