Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 79/21 am 3. März 2022, 10.00 Uhr, Saal E 101 über Entschädigung/Schadensersatz für coronabedingte Betriebsschließung (Pressemeldung des BGH)

Der für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat wird am 3. März 2022 über einen Anspruch wegen der Schließung eines Gastronomiebetriebs aufgrund der brandenburgischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV2 und COVID-19 vom 22. März 2020 verhandeln.

Verhandlungstermine am 21. Februar 2022 in Sachen VIa ZR 8/21 um 12.00 Uhr und VIa ZR 57/21 um 13.00 Uhr („Dieselverfahren“; Verjährung; Restschadenersatz nach § 852 Satz 1 BGB bei Neuwagen) (Pressemeldung des BGH)

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22.07.2021) wird am 21.02.2022 über Fragen verhandeln, die unter anderem einen geltend gemachten Restschadensersatz bei Erwerb eines Neuwagens betreffen.

Verhandlungstermin am 26. Januar 2022, 9.00 Uhr, in Sachen IV ZR 144/21 (Betriebsschließungsversicherung) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich mit der Frage zu befassen haben, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.