Keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapitalmarktdelikten der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 20. Juli 2021 – II ZR 152/20
Urteil vom 20. Juli 2021 – II ZR 152/20
Beschluss vom 16. Juni 2021 – XII ZB 58/20
Urteil vom 15. Juli 2021 – III ZR 225/20
Urteil vom 14. Juli 2021 – 6 StR 282/20
Urteil vom 13. Juli 2021 – VI ZR 128/20
Beschluss vom 24. Juni 2021 – 5 StR 67/21
Urteil vom 13. Juli 2021 – II ZR 84/20
Beschluss vom 6. Juli 2021 – 5 StR 185/21
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat wird eine weitere Entscheidung zum sogenannten Dieselskandal verkünden.
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat wird eine weitere Entscheidung zum sogenannten Dieselskandal verkünden.
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 13. Juli 2021 in einem weiteren VW-Verfahren. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann und ob sie durch die Erhebung der Musterfeststellungsklage zum OLG Braunschweig sowie die vorübergehende Anmeldung der klägerischen Ansprüche zu deren Klageregister zeitweise gehemmt wurde.
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat wird eine weitere Entscheidung zum sogenannten „Thermofenster“ verkünden.
Der Verhandlungstermin am 6. Juli 2021, 8.30 Uhr (siehe Pressemitteilung 81/2021), ist wegen Rücknahme der Revision der Beklagten aufgehoben worden.
Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Susanne Matussek und Richter am Oberlandesgericht Alfred Rust zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Urteil vom 1. Juli 2021 – 3 StR 518/19
Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung aufgehoben
Richter am Bundesgerichtshof Joachim Felsch wird mit Ablauf des 30. Juni 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Gabriele Hessel wird mit Ablauf des 30. Juni 2021 auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
Der unter anderem für Ansprüche aus Heimverträgen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Platz-/Reservierungsgebühr, die einem privatversicherten Pflegebedürftigen für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim berechnet wurde, zurückerstattet werden muss.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine private Krankenversicherung für ärztliche Fernbehandlungen über eine App durch im Ausland ansässige Ärzte werben darf.