Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Neue Leitung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs (Pressemeldung des BGH)

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat mit Wirkung zum 1. September 2021 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kai Hamdorf zum neuen Leiter der Pressestelle des Bundesgerichtshofs bestellt. Herr Dr. Hamdorf folgt in dieser Funktion Richterin am Bundesgerichtshof Dietlind Weinland nach, die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages zum Mitglied des Unabhängigen Kontrollrats gewählt wurde und ihre Tätigkeit dort am 1. September 2021 aufnehmen wird.

Verhandlungstermin am 16. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20 („Dieselverfahren“: Daimler-Thermofenster) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in vier gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ zu entscheiden.

Zwei Richterinnen und ein Richter des Bundesgerichtshofs zu Mitgliedern des Unabhängigen Kontrollrats ernannt (Pressemeldung des BGH)

Der Bundespräsident hat heute Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richter am Bundesgerichtshof Christian Tombrink und Richterin am Bundesgerichtshof Dietlind Weinland zu Mitgliedern des gerichtsähnlichen Kontrollorgans des mit der Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst neu geschaffenen Unabhängigen Kontrollrats ernannt. Dem gerichtsähnlichen Kontrollorgan obliegt ab dem 1. Januar 2022 die Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Mit der heutigen Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Richterverhältnis.

Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 441/20 (sog. NSU-Verfahren betreffend den Angeklagten André E.) (Pressemeldung des BGH)

Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von weiteren Vorwürfen (Beihilfe zum versuchten Mord, Beihilfe zum Raub, weitere Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.) hat es ihn freigesprochen.

Hauptverhandlung am Montag, den 11. Oktober 2021, 10.00 Uhr, in Sachen 5 StR 443/19 im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig („Infinus-Verfahren“) (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Dresden hat fünf ehemalige Verantwortliche der Infinus-Unternehmensgruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen weiteren Mitarbeiter wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und acht Jahren verurteilt und Einziehungsentscheidungen getroffen.