Verhandlungstermin am 9. Oktober 2026 um 9:00 Uhr in Sachen V ZR 242/24 (Herausgabe des gefälschten Gemäldes „Rotes Bild mit Pferden“ an den Fälscher?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Fälscher eines Gemäldes, das in seinem Auftrag versteigert, nach Entdeckung der Fälschung aber von dem Ersteher an das Auktionshaus zurückgegeben und von dem Auktionshaus sodann an einen Dritten weiterveräußert worden ist, die Herausgabe des Gemäldes verlangen kann.