Bessere Unterstützung und höhere Entschädigung für letztlich zu Unrecht Inhaftierte: Bundesjustizministerium schlägt Reform der Strafverfolgungsentschädigung vor (Pressemeldung des BMJV)

Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht eine Freiheitsentziehung erlitten hat, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen eine zunächst erfolgte Verurteilung später aufgehoben wird oder das Verfahren, das zur Freiheitsentziehung geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Für jeden Tag der Haft sollen Betroffene künftig 100 Euro erhalten statt bisher 75 Euro.