Nach dem Anschlag von Magdeburg: Bundesopferbeauftragter und Landesopferbeauftragte stehen Betroffenen zur Seite und koordinieren die Unterstützung bei einem „Runden Tisch“ (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erhalten sowohl vom Bundesopferbeauftragten, Pascal Kober, MdB, als auch von der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, Unterstützung. Beide haben am 23. Dezember 2024 ein erstes Rundtischgespräch abgehalten, um die Hilfe für die Betroffenen zu koordinieren. Dabei wurden sie vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Zahlreiche Betroffene des Anschlags vom 20. Dezember 2024 sind inzwischen auch bereits kontaktiert worden und haben Unterstützungsangebote erhalten.

Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Außervollzugsetzung der Vorschrift des § 10 Abs 1 S 1 Nr 1a StAG (Bekenntnis des Antragstellers im Einbürgerungsverfahren zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands) – keine besonders schwerwiegenden Gründe für Aussetzung des Normvollzugs ersichtlich (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 23.12.2024, AZ 2 BvR 1524/24, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241223.2bvr152424§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 3 BVerfGG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1a RuStAG

Bundesopferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg (Pressemeldung des BMJV)

Der Bundesopferbeauftragte Pascal Kober, MdB hat die Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg vom 20. Dezember 2024 übernommen. Er hat die Betreuung auf Bitten des Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Bundesministers der Justiz Volker Wissing wegen der besonderen Bedeutung des schwerwiegenden Vorfalls und seiner Folgen übernommen.