Revisionshauptverhandlung am 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen) (Pressemeldung des BGH)
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 28. August 2024 über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das am 23. August 2023 ergangene Urteil des Landgerichts Erfurt.