Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Abschiebung eines Ausländers bei mangelnder Beherrschung der im Herkunftsstaat gesprochenen Sprachen – Grenzen der Verweisung auf die Nutzung digitaler Hilfsmittel (Übersetzungsprogramme auf Smartphones) – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2024, AZ 2 BvR 678/24, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240702.2bvr067824Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ gegen versammlungsrechtliche Auflage (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war.