Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)“ mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts § 315d Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB), der sogenannte Einzelrennen unter Strafe stellt, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.













