Beschluss des BSG vom 20.05.2022, AZ B 10 ÜG 1/22 B
Beschluss vom 20.05.2022, AZ B 10 ÜG 1/22 B, ECLI:DE:BSG:2022:200522BB10UEG122B0
Beschluss vom 20.05.2022, AZ B 10 ÜG 1/22 B, ECLI:DE:BSG:2022:200522BB10UEG122B0
Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.05.2022, AZ 2 BvR 1982/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220520.2bvr198220Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 323 BGB
Beschluss vom 20.05.2022, AZ IV B 50/21 (AdV), ECLI:DE:BFH:2022:BA.200522.IVB50.21.0§ 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 3 S 3 FGO, § 69 Abs 2 S 5 FGO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 188 AO
Heute wurde der Jahresbericht 2021 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter veröffentlicht und übergeben. Herr Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Benjamin Strasser hat den Bericht für die Bundesregierung entgegengenommen. Die Übergabe fand statt im Rahmen eines Empfangs in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund. Der Bericht gibt Auskunft über die Arbeit der … Nationale Stelle zur Verhütung von Folter veröffentlicht Jahresbericht 2021 (Pressemeldung des BMJV)
Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
Verurteilung zweier Angeklagter wegen rechtsradikaler Übergriffe auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig