Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.07.2021, AZ 2 BvF 1/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:fs20210720.2bvf000121Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG

Staatliche Finanzgewährleistungspflicht bzgl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art 5 Abs 1 S 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft – Verletzung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs der Rundfunkanstalten kann im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden – Inkraftsetzung des § 1 MedienÄndStVtr 1 ab 20.07.2021 im Wege der Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) – zwar keine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021, jedoch Anspruch auf künftige kompensierende Mehrausstattung (Beschluss des BVerfG 1. Senat)

Beschluss vom 20.07.2021, AZ 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210720.1bvr275620Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 35 BVerfGG, § 90 BVerfGG, Art 1 MedienÄndStVtr 1, RdFFStVtr

Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats – Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 20.07.2021, AZ 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:es20210720.2bve000420Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 97 Abs 1 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 39 DRiG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn sowie gegen die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen richtete.

Verhandlungstermin am 2. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 192/20 („Dieselverfahren“: Verwendung von EA189-Motoren durch die Audi AG, Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Kraftfahrzeugs zu entscheiden, in dem ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffener Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut ist.