Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler Öffentlichkeits- und Erinnerungsarbeit (Pressemeldung des BVerfG)

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die Äußerungen des Münchner Oberbürgermeisters betraf. Dieser hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdeführers gerechtfertigt. Die Kammer kommt zu dem Ergebnis, dass die Äußerungen des kommunalen Wahlbeamten die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten haben. Die insoweit geltenden Maßstäbe sind von den besonderen Neutralitätsanforderungen zu unterscheiden, die für amtliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern im parteipolitischen Wettbewerb gelten.

Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender Begründung unzulässig (Pressemeldung des BVerfG)

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der ein landesrechtliches Beherbergungsverbot als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie außer Vollzug gesetzt werden sollte. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass der Antrag unzulässig ist, weil die erforderlichen Darlegungen fehlen. Die Antragsteller haben sich weder vertieft mit der Regelung selbst noch mit den Argumenten auseinandergesetzt, die für und gegen ein sachlich und zeitlich beschränktes Beherbergungsverbot sprechen. So haben die Antragsteller auch nicht begründet, warum es ihnen nicht möglich wäre, einen Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu erlangen. Insgesamt bewirkt ein Beherbergungsverbot zwar schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte insbesondere der Beherbergungsbetriebe, die nur gerechtfertigt werden können, wenn sie als Maßnahme der Pandemiebekämpfung verhältnismäßig sind. Ob das hier angegriffene landesrechtliche Verbot deshalb außer Vollzug zu setzen wäre, hatte die Kammer hier ebenso wenig zu entscheiden wie über die Vereinbarkeit von Beherbergungsverboten mit dem Grundgesetz.

Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung – Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) nicht ausgeschlossen – einstweilige Herausgabe des Fotoapparats angeordnet (Einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 22.10.2020, AZ 1 BvR 1949/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201022.1bvr194920Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 94 Abs 1 StPO, § 94 Abs 2 StPO

Mietshaus

Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – gesetzliche Rentenversicherung – „Wohnort“ und „wohnen“ im RV/UVAbk POL – gewöhnlicher Aufenthalt – Überprüfbarkeit einer Prognose durch das Revisionsgericht (Beschluss des BSG 13. Senat)

Beschluss vom 21.10.2020, AZ B 13 R 7/19 B, ECLI:DE:BSG:2020:211020BB13R719B0§ 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, RV/UVAbk POL, SozSichAbk POL, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1

Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten – Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) des Beschwerdeführers, soweit die Untersuchungsanordnung die Verwendung der zu erhebenden Gesundheitsdaten zu einem vorliegend nicht gerechtfertigten Zweck vorsieht (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.10.2020, AZ 2 BvR 652/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201021.2bvr065220Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG

Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel – insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen – sowie zur Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von einem Sachverständigengutachten – hier: unzureichende Substantiierung der Beschwerdebegründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.10.2020, AZ 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201021.2bvr247317Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 67d Abs 2 S 1 StGB

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Pressemeldung des BMJV)

Besserer Schutz von Kindern durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserungen bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Immer wieder erleben wir, dass Kindern durch Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Pressemeldung des BMJV)