Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Pressemeldung des BMJV)

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: „Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Pressemeldung des BMJV)

Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Pressemeldung des BMJV)

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen. Mit dem Entwurf soll das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf in einem neuen § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Verbot an die Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die allein Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Pressemeldung des BMJV)

40 Jahre nach dem Oktoberfest-Attentat: Unterstützung für Betroffene, die bis heute unter den Folgen der Tat leiden (Pressemeldung des BMJV)

Gemeinsamer Fonds des Bundes, des Freistaats Bayern und der Landeshauptstadt München in Höhe von 1,2 Millionen Euro geplant Am 26. September 1980 wurde das Oktoberfest in München Ziel des schwersten rechtsextremistischen Anschlags in der Nachkriegsgeschichte. Um die Verletzten und Hinterbliebenen, die auch vierzig Jahre später noch unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Anschlags leiden, zu unterstützen, 40 Jahre nach dem Oktoberfest-Attentat: Unterstützung für Betroffene, die bis heute unter den Folgen der Tat leiden (Pressemeldung des BMJV)

Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen Protestcamps gegen den Ausbau der A49 (Pressemeldung des BVerfG)

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichten Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung von Protestcamps gegen Waldrodungen zum Zwecke des Ausbaus der Autobahn A49 die aufschiebende Wirkung der Klagen des Anmelders der Protestcamps gegen Verbots- und Auflagenbescheide des Regierungspräsidiums Gießen teilweise wiederhergestellt. Im Übrigen blieben die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen erfolglos.

(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – keine Umgehung der in § 160 Abs 2 Nr 3 SGG normierten Beschränkungen durch eine Grundsatzrüge – Maßgeblichkeit eines Gutachtens bei Vorliegen unterschiedlicher Gutachten mit teilweise für den Kläger günstigen und ungünstigen Aussagen) (Beschluss des BSG 13. Senat)

Beschluss vom 22.09.2020, AZ B 13 R 45/20 B, ECLI:DE:BSG:2020:220920BB13R4520B0§ 62 SGG, § 103 SGG, § 106 Abs 1 SGG, § 112 Abs 2 S 2 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG