Unzulässige Organklage bzgl des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (PartGuaÄndG 2018) – keine Normenkontrolle im Organstreitverfahren, insoweit untauglicher Antragsgegenstand – zudem unzureichende Darlegung einer Antragsbefugnis hinsichtlich des Verfahrens zur Verabschiedung des PartGuaÄndG 2018 (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 24.01.2023, AZ 2 BvE 5/18, ECLI:DE:BVerfG:2023:es20230124.2bve000518Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG

Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag verworfen, die sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Erhöhung des Gesamtvolumens der staatlichen Parteienfinanzierung („absolute Obergrenze“) richteten. Die Antragstellerin rügte, dass der Deutsche Bundestag sie durch den Ablauf des Verfahrens zur Verabschiedung dieses Gesetzes in ihren Fraktionsrechten verletzt habe. Die Anträge sind unzulässig, weil ein statthafter Antragsgegenstand beziehungsweise die Antragsbefugnis fehlt.

Nichtannahmebeschluss: Nicht jede Verzögerung eines Haftbeschwerdeverfahrens führt zur Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bzw zu einer Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) oder des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) – hier: versehentliche Überschreitung der Dreitagesfrist des § 306 Abs 2 Halbs 2 StPO um rund einen Monat (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 23.01.2023, AZ 2 BvR 1343/22, ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230123.2bvr134322Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 90 BVerfGG, § 121 Abs 1 StPO, § 122 StPO

Deutsch-Französisches Ministertreffen in Paris (Pressemeldung des BMJV)

Auf die deutsch-französische Freundschaft! Heute vor 60 Jahren vereinbarten Deutschland und Frankreich mit dem Élysée Vertrag eine vertiefte Zusammenarbeit – aus Feinden wurden Freunde. In Paris trafen sich gestern die Regierungen beider Länder – und besprachen aktuelle Fragestellungen. Die gemeinsame Pressemitteilung des deutschen und französischen Justizministers: Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler Beim Deutsch-Französischen Ministerrat Deutsch-Französisches Ministertreffen in Paris (Pressemeldung des BMJV)

Gewährleistung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Foto: Getty Images Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist unverzichtbar. Unter keinen Umständen dürfen wir zulassen, dass Extremisten in unserem Land Recht sprechen. Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die Gewähr dafür bieten, Gewährleistung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (Pressemeldung des BMJV)