Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Auch sogenannte Buy-now-pay-later-Modelle sollen erstmals in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Der Gesetzentwurf soll zugleich den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern. Er geht zurück auf die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.
