Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen Protestcamps gegen den Ausbau der A49 (Pressemeldung des BVerfG)

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichten Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung von Protestcamps gegen Waldrodungen zum Zwecke des Ausbaus der Autobahn A49 die aufschiebende Wirkung der Klagen des Anmelders der Protestcamps gegen Verbots- und Auflagenbescheide des Regierungspräsidiums Gießen teilweise wiederhergestellt. Im Übrigen blieben die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen erfolglos.

(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – keine Umgehung der in § 160 Abs 2 Nr 3 SGG normierten Beschränkungen durch eine Grundsatzrüge – Maßgeblichkeit eines Gutachtens bei Vorliegen unterschiedlicher Gutachten mit teilweise für den Kläger günstigen und ungünstigen Aussagen) (Beschluss des BSG 13. Senat)

Beschluss vom 22.09.2020, AZ B 13 R 45/20 B, ECLI:DE:BSG:2020:220920BB13R4520B0§ 62 SGG, § 103 SGG, § 106 Abs 1 SGG, § 112 Abs 2 S 2 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S 2 StVollzG iVm § 244 Abs 2 StPO) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung (§ 93 Abs 1 BVerfGG) und hinreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.09.2020, AZ 2 BvR 660/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200921.2bvr066020Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG

Wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie – Bundesjustizministerin Lambrecht legt Vorschlag für ein modernes und wettbewerbsfähiges Sanierungs- und Insolvenzrecht vor (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden Wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie – Bundesjustizministerin Lambrecht legt Vorschlag für ein modernes und wettbewerbsfähiges Sanierungs- und Insolvenzrecht vor (Pressemeldung des BMJV)