Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzen jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) – Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden unzulässig – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.09.2020, AZ 2 BvR 1942/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200926.2bvr194218Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 166 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von Befangenheitsanträgen in einem laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) richteten, nicht zur Entscheidung angenommen.

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Asylverfahren aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens zur Sklaverei im Herkunftsstaat der Asylsuchenden – Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch überhöhte Anforderungen an den Zulassungsgrund der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs 3 Nr 3 AsylG iVm § 138 Nr 3 VwGO) im Berufungszulassungsverfahren – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.09.2020, AZ 2 BvR 854/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200925.2bvr085420Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 77 Abs 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 2 StGB) ohne hinreichende Ausführungen zur Gefahrenprognose – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.09.2020, AZ 2 BvR 556/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200925.2bvr055618Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG

Zugang zum Recht gewähr­leisten! (PM 29/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Berlin/Brüssel (DAV). Die EU-Kommission hat in ihrem New Pact on Migration and Asylum eine Reform des Asylverfahrens beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bezweifelt, dass nach den neuen Regeln ein adäquater Zugang zum Recht gewährleistet werden kann. Es ist fraglich, ob bei den neuen Grenzverfahren die Grundrechte der Schutzsuchenden gewahrt werden können. Wem „Fluchtgefahr“ Zugang zum Recht gewähr­leisten! (PM 29/20 des DAV)

Treffen der deutschsprachigen Justizministerinnen in Heppenheim (Pressemeldung des BMJV)

Beratungen über ein modernes Familienrecht und die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder Am 24. und 25. September 2020 traf sich auf Einladung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Gruppe der deutschsprachigen Justizministerinnen in Heppenheim an der Bergstraße (Hessen). Gäste waren die Justizministerinnen Liechtensteins, Dr. Katrin Eggenberger, Luxemburgs, Sam Tanson, und Österreichs, Dr.in Alma Zadić, LL.M.. Die Treffen der deutschsprachigen Justizministerinnen in Heppenheim (Pressemeldung des BMJV)

Insolvenzverfahren: Widerruf der für ein Gemeinschaftskonto vereinbarten Einzelverfügungsbefugnis durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter; Umfang des AGB-Pfandrechts der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto (Urteil des BGH 9. Zivilsenat)

Urteil vom 24.09.2020, AZ IX ZR 289/18, ECLI:DE:BGH:2020:240920UIXZR289.18.0§ 21 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 22 Abs 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 131 Abs 1 Nr 1 InsO, Nr 14 Abs 1 S 2 BankAGB

Effektive Strafverfolgung in Europa braucht hohe rechtsstaatliche Standards (Pressemeldung des BMJV)

Hochrangige Konferenz zum Europäischen Haftbefehl mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und EU-Justizkommissar Didier Reynders Der Europäische Haftbefehl ist seit mehr als 15 Jahren ein wichtiges und erfolgreiches Instrument der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Aufgrund eines EU-Haftbefehls kann schnell in der gesamten EU gefahndet werden. Beschuldigte können schnell an den Mitgliedstaat überstellt werden, in dem Effektive Strafverfolgung in Europa braucht hohe rechtsstaatliche Standards (Pressemeldung des BMJV)

Mehr Rechtssicherheit für qualifizierte Mietspiegel (Pressemeldung des BMJV)

BMJV und BMI legen Vorschläge für eine Reform des Mietspiegelrechts vor Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ( BMI) haben Referentenentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt. Mietspiegel sind in Deutschland Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen als Begründungsmittel für Mehr Rechtssicherheit für qualifizierte Mietspiegel (Pressemeldung des BMJV)