Kampf gegen Internetkriminalität: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen vor (Pressemeldung des BMJV)

Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Telekommunikationsanbieter anlassbezogen verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu sichern. Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. 

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungsreifen Einbürgerungsantrags gem § 10 Abs 3 StAG aF (sogenannte „Turbo-Einbürgerung“) nach Streichung dieser Norm – Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung – Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) zwecks Vertrauensschutzes (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 19.12.2025, AZ 2 BvR 1792/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251219.2bvr179225Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 1 RuStAGuaÄndG