Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache – kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG bezeichnet – Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG offensichtlich nicht hinreichend substantiiert dargelegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 05.03.2021, AZ 2 BvR 2454/18, 2 BvR 227/19, 2 BvR 339/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210305.2bvr245418§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 18 Abs 2 EuGHSa, Art 19 Abs 3 EuGHSa

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit er die Neuregelungen in Fällen für anwendbar erklärt, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes Verfolgungsverjährung eingetreten war.

Arbeitslosengeldanspruch – Erfüllung der Anwartschaftszeit – Rahmenfrist – versicherungspflichtige Beschäftigung – Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – Umschulung zum technischen Produktdesigner – Bezug von Übergangsgeld von der Berufsgenossenschaft – außerbetriebliche Einrichtung – Berufsausbildungsvertrag (Urteil des BSG 11. Senat)

Urteil vom 04.03.2021, AZ B 11 AL 7/19 R§ 25 Abs 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 143 Abs 3 SGB 3, § 25 Abs 1 S 2 SGB 3

Mietshaus

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen – Feststellung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt – Vorrang der 4-jährigen Verjährungsfrist – Sonderregelung – zusätzliche Verwaltungsakte zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs – 30-jährige Verjährungsfrist (Urteil des BSG 11. Senat)

Urteil vom 04.03.2021, AZ B 11 AL 5/20 R§ 50 Abs 3 SGB 10, § 50 Abs 4 S 1 SGB 10, § 52 Abs 1 SGB 10, § 52 Abs 2 SGB 10

Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines „acte clair“ bzw eines „acte éclairé“ auf Grundlage der EuGH-Entscheidung „Hornbach-Baumarkt“ nicht nachvollziehbar (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2021, AZ 2 BvR 1161/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210304.2bvr116119Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 1 Abs 1 AStG vom 16.05.2003

DAV, SoVD und DGB lehnen die Einführung einer Verfah­rens­gebühr für sogenannte „Vielkläger“ vor Sozial­ge­richten ab (PM 10/21 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Eine Vielklägergebühr ist mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz kaum vereinbar.“ SoVD-Präsident Bauer: „Recht zu bekommen darf keine Frage des Geldbeutels sein – schon gar nicht vor Sozialgerichten.“ Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied: „Versicherte müssen sich auf Augenhöhe mit Sozialleistungsträgern über ihre Anliegen auseinander setzen können. Menschen … DAV, SoVD und DGB lehnen die Einführung einer Verfah­rens­gebühr für sogenannte „Vielkläger“ vor Sozial­ge­richten ab (PM 10/21 des DAV)