Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn sowie gegen die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen richtete.

Verhandlungstermin am 2. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 192/20 („Dieselverfahren“: Verwendung von EA189-Motoren durch die Audi AG, Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Kraftfahrzeugs zu entscheiden, in dem ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffener Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut ist.

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Überschreitung der Jahresfrist des § 67e StGB um drei Monate – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.07.2021, AZ 2 BvR 1317/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210719.2bvr131720Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 67e Abs 1 S 2 StGB

Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 16.07.2021, AZ V ZR 163/20, ECLI:DE:BGH:2021:160721UVZR163.20.0§ 28 Abs 3 aF WoEigG

Pflegeheimvertrag: Vorrang des Leistungserbringungsrechts nach dem SGB XI vor vertraglichen Vereinbarungen nach dem WBVG bei mittelbarer Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach dem SGB XI durch eine private Pflegeversicherung; Wirksamkeit der Vereinbarung einer Platz- oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor der Aufnahme in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin (Urteil des BGH 3. Zivilsenat)

Urteil vom 15.07.2021, AZ III ZR 225/20, ECLI:DE:BGH:2021:150721UIIIZR225.20.0§ 15 Abs 1 S 1 WBVG, § 15 Abs 1 S 2 WBVG, § 23 SGB 11, § 28 SGB 11, § 87a Abs 1 S 1 SGB 11

Sozialgerichtliches Verfahren – Berufung der beklagten Behörde gegen ein Urteil des SG – anschließender Erlass eines Änderungsbescheids – Gegenstand des Berufungsverfahrens – Rücknahme der Berufung – Verpflichtung zur Entscheidung über den Änderungsbescheid auf Klage – Bescheidungsurteil – keine Berücksichtigung klägerischer Einwendungen in die als maßgeblich vorgegebene Rechtsauffassung – Rechtskraftwirkung – Ausschluss entsprechender Einwendungen im nachfolgenden Verwaltungs- oder Klageverfahren (Urteil des BSG 6. Senat)

Urteil vom 14.07.2021, AZ B 6 KA 1/20 R, ECLI:DE:BSG:2021:140721UB6KA120R0§ 96 SGG, § 131 Abs 3 SGG, § 141 Abs 1 SGG, § 153 Abs 1 SGG, § 106 SGB 5