Mietshaus

(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – absoluter Revisionsgrund gem § 547 Nr 6 ZPO – Berufungsurteil ohne Entscheidungsgründe – Überschreiten der Fünf-Monats-Frist – Verkündung und Absetzung des Urteils – Beruhen der abgefassten Entscheidungsgründe auf gerichtlicher Überzeugungsbildung – Zeitpunkt der Entscheidung und Verkündung – Rechtsstaatsprinzip) (Beschluss des BSG 2. Senat)

Beschluss vom 27.06.2024, AZ B 2 U 10/24 B, ECLI:DE:BSG:2024:270624BB2U1024B0§ 136 Abs 1 Nr 6 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 202 S 2 SGG, § 547 Nr 6 ZPO

Das Bundesverfassungsgericht ist wieder telefonisch, per E-Mail und per Telefax erreichbar (Pressemeldung des BVerfG)

Im Zuge von Tiefbauarbeiten vor dem Amtsgebäude des Bundesverfassungsgerichts wurde ein Telekommunikationskabel beschädigt. Das Bundesverfassungsgericht war daher am heutigen Tag zwischenzeitlich telefonisch, per E-Mail und per Telefax nicht erreichbar (
vgl. Pressemitteilung Nr. 53/2024 vom 26. Juni 2024). Die Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts per Telefon, per
E-Mail und per Telefax konnte zwischenzeitlich wieder hergestellt werden.

Bundesverfassungsgericht wegen beschädigten Telekommunikationskabels derzeit telefonisch, per E-Mail und per Telefax nicht erreichbar (Pressemeldung des BVerfG)

Im Zuge von Tiefbauarbeiten vor dem Amtsgebäude des Bundesverfassungsgerichts wurde ein Telekommunikationskabel beschädigt. Das Bundesverfassungsgericht ist daher derzeit telefonisch, per
E-Mail und per Telefax nicht erreichbar. Das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, auf seiner Website über aktuelle Entwicklungen zu informieren.