Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist – Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig – Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG – Fortgeltung bis 30.06.2026 (Urteil des BVerfG 1. Senat)

Urteil vom 23.09.2025, AZ 1 BvR 1796/23, ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20250923.1bvr179623Art 12 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, § 90 BVerfGG, § 3 Abs 2 BNotO, § 5b BNotO

Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.