Verhandlungstermin am 23. Juni 2022 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 111/21(Anspruch gegen Internetzugangsanbieter auf Einrichtung von Websperren) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Rechtsinhaber von Internetzugangsanbietern nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten beanspruchen können.












