Verhandlungstermin am 10. Dezember 2025, 9:00 Uhr, in Sachen IV ZR 34/25 (Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. Riester-Rente, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente) verhandeln, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt.