Hauptverhandlung am 11. Februar 2021 in Sachen 3 StR 474/19, 10.15 Uhr, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, Saal E 004, in einer Strafsache wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko (Pressemeldung des BGH)
Das Landgericht Stuttgart hat zwei Angeklagte wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Einziehungsbeteiligte, die Heckler & Koch GmbH, hat es die Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet.







