StrafR

Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 441/20 (sog. NSU-Verfahren betreffend den Angeklagten André E.) Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger (Pressemeldung des BGH)

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für die
Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E 101 (
siehe Pressemitteilung Nr. 158/2021) reduziert, um die Gefahr einer Infektion zu verringern. Es wird nur jeder zweite Platz besetzt. Dadurch stehen
im Sitzungssaal E 101 insgesamt 36 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, hiervon sind
12 Sitzplätze für die Presse reserviert. Von diesen 12 Sitzplätzen sind drei Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert sowie aufgrund des internationalen Interesses an dem Verfahren insgesamt drei Sitzplätze (jeweils einer) für Vertreter und Vertreterinnen iranischer, griechischer und türkischer Medien vorbehalten.

Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 441/20 (sog. NSU-Verfahren betreffend den Angeklagten André E.) (Pressemeldung des BGH)

Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von weiteren Vorwürfen (Beihilfe zum versuchten Mord, Beihilfe zum Raub, weitere Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a.) hat es ihn freigesprochen.

Hauptverhandlung am Montag, den 11. Oktober 2021, 10.00 Uhr, in Sachen 5 StR 443/19 im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig („Infinus-Verfahren“) (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Dresden hat fünf ehemalige Verantwortliche der Infinus-Unternehmensgruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen weiteren Mitarbeiter wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und acht Jahren verurteilt und Einziehungsentscheidungen getroffen.