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BPatG München 26. Senat: Markenbeschwerdeverfahren – „geldmagnet“ – Unterscheidungskraft

Tenor In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2018 109 132.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 4. Mai 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Dr. von Hartz und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Das Wortzeichen 2 geldmagnet 3 ist am 16. August 2018 BPatG München 26. Senat: Markenbeschwerdeverfahren – „geldmagnet“ – Unterscheidungskraft